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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Oliver Naumann · ON-Software (Visuelle Betriebs- & Werkstatt-Systeme)
§ 1Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung, individuelle Einrichtung (Setup), Überlassung und den laufenden Cloud-Betrieb von visueller Betriebs- und Werkstatt-Software (Software-as-a-Service / SaaS) zwischen Oliver Naumann, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „ON-Software“, Gödelitzer Weg 1, 04720 Döbeln (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Autohäuser, KFZ-Meisterbetriebe, Werkstätten, Tuning- und Aufbereitungsbetriebe, gewerbliche Motorsport-Teams sowie Unternehmen mit eigenem Fuhrpark), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine individuell auf den Betrieb des Kunden konfigurierte, webbasierte Softwarelösung zur visuellen Verwaltung von Werkstatt-, Hallen-, Lager-, Team- und Logistikprozessen zur Verfügung.
(2) Die Leistungserbringung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Schritte:
- Schritt 1: Digitalisierung & Setup (Einmalige Einrichtung): Der Anbieter erfasst den betrieblichen Grundriss des Kunden (vor Ort oder digital per Video/Planunterlagen), überträgt diesen in eine interaktive 2D-Ansicht (inkl. Hebebühnen, Stellplätzen, Sicherheits-/Fluchtwegschneisen, Regalen und Arbeitsbereichen), konfiguriert die gewünschten Software-Module, richtet die Teamrollen ein und stellt Vorlagen bzw. Etiketten für das QR-Code-Lager- und Werkzeugsystem bereit.
- Schritt 2: Cloud-Hosting, App-Bereitstellung & laufender Support (Monatliches Abonnement): Nach Abschluss der Einrichtung hostet und betreibt der Anbieter die Software-Instanz des Kunden auf leistungsfähigen Cloud-Servern, stellt den Zugriff über Webbrowser (z. B. für Werkstatt-Monitore) sowie als mobil optimierte Web-App (PWA) für Smartphones bereit, führt automatische tägliche Datensicherungen (Backups) durch und leistet technischen Support sowie laufende System-Updates.
(3) Der konkrete Funktionsumfang (z. B. 2D-Stellplatzmanager, Werkzeug-Tracking, QR-Code-Lager mit Mindestbestandswarnung, Zeiterfassung/Teamverwaltung, Budgetkontrolle, Event- & Anhänger-Rechner) ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsvereinbarung bei Vertragsschluss.
§ 3Einrichtungsprozess, Mitwirkungspflichten & Abnahme des Setups
(1) Mitwirkungspflichten: Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für das Setup (Schritt 1) erforderlichen Informationen, Hallen-/Werkstattmaße, Grundrissskizzen, Bühnenanzahlen sowie relevante Bestands- und Werkzeugdaten rechtzeitig und wahrheitsgemäß in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Zulieferungen des Kunden entstehen, verlängern die Einrichtungszeit entsprechend.
(3) Prüfung & Abnahme der Einrichtung: Nach Fertigstellung des initialen Setups stellt der Anbieter dem Kunden den Zugang zur betriebsbereiten Software-Instanz zur Prüfung bereit. Im einmaligen Setup-Preis ist eine Korrekturschleife für Anpassungen am 2D-Grundriss und den initialen Einstellungen enthalten. Reagiert der Kunde innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung der eingerichteten Software nicht mit konkreten, begründeten Änderungswünschen in Textform, gilt das Setup als abgenommen und der laufende Abrechnungszeitraum für den Cloud-Betrieb (Schritt 2) beginnt.
(4) Zugangsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Zugangsdaten und Administrator-Passwörter geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
§ 4Wichtiger Hinweis zu Sicherheits-, Logistik- und Prüffunktionen (Eigenverantwortung des Kunden)
(1) Die Software dient ausschließlich als digitales Organisations-, Dokumentations- und Visualisierungswerkzeug zur Unterstützung interner Betriebsabläufe.
(2) Kein Ersatz für gesetzliche Prüf- und Sicherheitsvorschriften: Die in der Software integrierten Berechnungs-, Warn- und Visualisierungsfunktionen ersetzen in keinem Fall die gesetzlichen, behördlichen oder berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Sorgfaltspflichten des Kunden vor Ort:
- Fluchtwege & Schneisen: Die digitale Anzeige oder Warnung bei blockierten Durchfahrten und Schneisen im 2D-Grundriss entbindet den Kunden und dessen Mitarbeiter nicht von der physischen Freihaltung sämtlicher Flucht- und Rettungswege gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und örtlichen Brandschutzauflagen.
- Anhänger-, Zugfahrzeug- & Nutzlastrechner: Berechnungen zu Gespanngewichten, Stützlasten, Anhängelasten und Packlisten basieren auf hinterlegten Näherungs- und Stammdaten. Verantwortlich für die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse, der StVZO/StVO-Vorgaben, der Fahrerlaubnisklassen sowie der ordnungsgemäßen Ladungssicherung bleibt allein der jeweilige Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter.
- Räder-, Felgen- & Fahrzeug-Setups: Angaben zu Lochkreisen, Einpresstiefen (ET), Bremsfreigängigkeit, Drehmomenten, Sturz-/Spurwerten und Flüssigkeitsmengen innerhalb der Software sind vom Kunden eigenverantwortlich zu hinterlegen und vor jeder Montage am Fahrzeug fachmännisch zu prüfen.
- Lager- & Mindestbestände: Automatische Mindestbestandswarnungen (z. B. für Betriebsstoffe oder Ersatzteile) setzen voraus, dass Entnahmen und Zugänge vom Team des Kunden korrekt in der Software gebucht werden.
§ 5Nutzungsrechte, Team-Lizenzen & Quellcode
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des laufenden Abonnements das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die bereitgestellte Software über das Internet im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Unbegrenzte Team-Zugänge (No-Seat-Limit): Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die monatliche Pauschale die Nutzung durch beliebig viele Mitarbeiter innerhalb des beauftragten Betriebsstandorts ohne Aufpreis pro einzelnem Benutzerkonto. Eine Weitergabe von Zugängen an fremde Unternehmen oder Dritte außerhalb des Betriebs ist untersagt.
(3) Quellcode & Systemarchitektur: Sämtliche Urheber- und Schutzrechte an der zugrundeliegenden Softwarearchitektur, dem Quellcode, den Datenbankstrukturen und dem UI-Design verbleiben vollständig beim Anbieter. Eine Herausgabe des offenen Quellcodes zur Eigenbewirtschaftung auf fremden Servern ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert in Textform vereinbart und vergütet wurde.
(4) Kundendaten: Alle vom Kunden in das System eingegebenen Betriebs-, Fahrzeug-, Lager-, Mitarbeiter- und Budgetdaten bleiben im alleinigen Eigentum des Kunden.
§ 6Serververfügbarkeit, Wartung & Datensicherung
(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Cloud-Software von 99,0 % im Jahresmittel am Übergabepunkt des genutzten Rechenzentrums.
(2) Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von angekündigten Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevanten Updates oder aufgrund von außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Störungen (höhere Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsnetzen Dritter, Störungen bei großen Cloud-Infrastruktur-Providern) vorübergehend nicht erreichbar sind.
(3) Tägliche Backups: Der Anbieter führt automatisierte tägliche Sicherungen der Systemdatenbank durch. Dem Kunden bleibt es unbenommen, wichtige betriebliche Auswertungen zusätzlich lokal zu exportieren.
§ 7Vergütung, Pilot-Konditionen & Zahlungsbedingungen
(1) Preise: Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
- der einmaligen Gebühr für Digitalisierung & Setup (ab 490,00 € netto, je nach vereinbarter Hallen-/Werkstattgröße und Bühnenanzahl) sowie
- der monatlichen Pauschale für Hosting, App & laufenden Support (ab 79,00 € netto / Monat, gemäß individuellem Angebot).
Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer.
(2) Fälligkeit & Abrechnung: Die einmalige Setup-Gebühr ist mit Auftragserteilung nach Rechnungsstellung vorab fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die monatliche Hosting- und Support-Pauschale wird jeweils monatlich im Voraus zu Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, Mollie per SEPA-Lastschrift/Kreditkarte) oder per Dauerrechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen abgerechnet.
(3) Sonderregelungen für Pilotkunden & Testphasen: Wird mit dem Kunden im Rahmen einer schriftlichen Pilot- oder Testvereinbarung ein Erlass der Setup-Gebühr oder ein vergünstigter Testzeitraum vereinbart, gelten die im jeweiligen Einzelangebot festgehaltenen Bedingungen (z. B. Teilnahme an Feedback-Gesprächen und Freigabe als Referenz). Wird das System nicht bis zum Ende eines vereinbarten Testzeitraums in Textform abbestellt, geht der Vertrag nahtlos in das vereinbarte reguläre Monatsabonnement über.
(4) Zahlungsverzug & Sperrung: Gerät der Kunde mit der Zahlung der Setup-Gebühr oder einer monatlichen Pauschale trotz Mahnung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software-Instanz bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend auf Lesezugriff zu beschränken oder zu sperren. Die laufende Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
§ 8Vertragslaufzeit, Kündigung & Datenherausgabe
(1) Laufzeit: Das Abonnement für Hosting und Support (Schritt 2) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Kalendermonat, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
(2) Kündigungsfrist: Das Abonnement ist monatlich kündbar. Die Kündigung kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform (z. B. per E-Mail an den Anbieter) erklärt werden.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Folgen der Beendigung & Datenlöschung: Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Online-Zugang zur Software-Instanz deaktiviert. Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter die bis dahin gespeicherten Bestands-, Fahrzeug- und Zeiterfassungsdaten innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Dateiformat (z. B. CSV oder JSON) zum Export bereit. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende werden sämtliche Kundendaten auf den Servern des Anbieters unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9Haftung & Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag einer Jahresgebühr des vereinbarten monatlichen Software-Abonnements.
(3) Zwingende gesetzliche Haftung: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer ausdrücklichen Beschaffenheitsgarantie.
(4) Verschuldensunabhängige Haftung (§ 536a BGB): Soweit auf die Überlassung der Software Mietvertragsrecht Anwendung findet, wird die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
(5) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Nutzung des Systems eingetreten wäre.
(6) Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
§ 10Datenschutz, Vertraulichkeit & Auftragsverarbeitung (AVV)
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei (insbesondere Werkstatt-Umsätze, Kundenkennzeichen, Fahrzeugdaten und interne Abläufe) streng vertraulich zu behandeln.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten unter strikter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(3) Soweit der Kunde über die Software personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter (z. B. Namen, Stempelzeiten) oder seiner Endkunden (z. B. Kundennamen, amtliche Kennzeichen, Fahrzeugscheine) speichert und verarbeitet, handelt der Anbieter als weisungsgebundener Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu bei Vertragsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 11Referenzrecht & Widerspruch
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Firmennamen sowie das Logo des Kunden als Referenz auf seinen Websites (software.onmedia-edit.de und onmedia-edit.de) sowie auf den eigenen Social-Media-Kanälen zu nennen und anonymisierte Darstellungen des erstellten 2D-Werkstatt-Grundrisses (ohne sensible Kunden-, Kennzeichen- oder Budgetdaten) zu Demonstrationszwecken zu zeigen.
(2) Der Kunde kann dieser Referenz-Nennung jederzeit durch einfache Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 12Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters (04720 Döbeln).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2026 | Oliver Naumann · ON-Software, Gödelitzer Weg 1, 04720 Döbeln